NOTAR ERBER-FALLER UND VORAB
Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Tätigkeitsfelder

Der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes übt hoheitliche Befugnisse im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aus. Er errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

 


Präventive Rechtskontrolle


Die Tätigkeit des Notars dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Nur durch die Beurkundung kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Der Notar ist zur Vornahme einer rechtmäßigen Beurkundung verpflichtet und muss rechtswidrige Regelungen ablehnen.
 

 

Bindende Beweiskraft


Die Feststellungen des Notars über die Urkundsbeteiligten sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärung sind für die Gerichte bindend.

 


Vollstreckungsfunktion


Notarielle Urkunden sind regelmäßig auch Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist. Dadurch werden den Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.

 


Auswahl, Ernennung und Aufsicht


Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes Teil des Justizsystems in Deutschland und werden vom Justizminister nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt und ernannt. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

 

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