NOTAR ERBER-FALLER UND VORAB
Unternehmen

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Deutsche Unternehmen haben "Made in Germany" zum einem Qualitätsbegriff in aller Welt gemacht. Grundlage des Erfolges ist aber nicht nur der Erfindergeist, sondern auch das deutsche Rechtssystem, das eine sichere Basis für erfolgreiches Wirtschaften schafft.  
 
Das deutsche Recht kann sich im internationalen Vergleich gut sehen lassen. Das Handelsregister schafft Klarheit über die Rechtsverhältnisse der einzelnen Unternehmen. Probleme des Identitätsdiebstahls wie in England oder den USA sind deshalb in Deutschland unbekannt.
 
Der Notar berät und begleitet die Unternehmen von der Gründung bis zur Liquidation. Er sorgt für eine schnelle und sichere Kommunikation mit dem Handelsregister und verhindert, dass Unbefugte Eintragungen in das Handelsregister vornehmen können. 
 
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet der Notar kompetente Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Aufgrund der großen Spezialisierung und des geübten Umgangs mit der Materie ist der Notar Ihr fachkundiger Ansprechpartner bei
  • der Gründung eines Unternehmens.
  • der Übertragung des Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen
  • der Änderung des Sitzes, der Firma und anderer Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages eines Unternehmens
  • Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel von Unternehmen
  • der Liquidation und Beendigung des Unternehmens
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