NOTAR ERBER-FALLER UND VORAB
Firma

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Die Firma ist rechtlich gesehen nicht das Unternehmen selbst, sondern nur der Name, unter dem das Unternehmen im Rechtsverkehr auftritt. Eine Firma können rechtlich nur Kaufleute haben, also Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auf dem Namen des Inhabers (Personenfirma, z.B. "Klaus Walter Hartmann OHG") oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens beruhen (Sachfirma, z.B. "Autoverwertung und Recycling Memmingen GmbH"). Zulässig sind auch unterscheidungskräftige Phantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind (z.B. "Paradiso GmbH" für ein Sonnenstudio).
 
In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Rechtsformzusatz, wie OHG, KG oder GmbH, erkennen lassen. Dies gilt auch für Einzelkaufleute. Hier ist der Zusatz "e. K." gebräuchlich.
 
Irreführende Angaben in der Firma sind unzulässig. So darf sich beispielsweise ein regionaler Kurierdienst nicht "Internationale Spedition" nennen. Eine Firma darf auch nicht ausschließlich Sachbegriffe enthalten, da sonst eine "Fenster GmbH" anderen die Verwendung des Begriffs "Fenster" verbieten könnte.
 
Der Schutz der Firma erstreckt sich allerdings nur auf den Bereich der politischen Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. Die Eintragung einer Paradiso GmbH in Memmingen schließt also die Eintragung einer weiteren Paradiso GmbH in Ulm nicht aus.
 
Einen weitergehenden Schutz schafft hier das Markenrecht. Insbesondere im Markenregister eingetragene Wortmarken dürfen von anderen nicht als Firma verwendet werden, soweit der Markenschutz reicht.
 
Bitte kontrollieren Sie vor der Wahl Ihrer Firma, ob es die Firma bereits am Ort gibt. Wenn Sie nicht nur Ihren eigenen Namen und eine Beschreibung des Unternehmensgegenstandes verwenden, sollten Sie auch klären, ob Sie gegen fremde Markenrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte verstoßen könnten. Wir stellen Ihnen dazu einen Link zum bundesweiten Zugriff auf alle Handelsregister und einen Link zum Deutschen Markenregister bereit.
 
Bitte beachten Sie, dass sich der Markenschutz immer nur auf bestimmte Klassen von Waren und Dienstleistungen bezieht. So kann eine Marke, die für Musikinstrumente geschützt ist, für Schusswaffen noch frei sein.
 
Hilfe bei der richtigen Wahl der Firma und Informationen zum Markenrecht bietet insbesondere die Industrie- und Handelskammer. Für unseren Amtsbereich ist IHK Schwaben in Augsburg zuständig.
 
Für spezielle Fragen zum Markenrecht oder zum gewerblichen Rechtsschutz wenden Sie sich am besten an einen Patentanwalt.
 
 
 
 
 
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