Eingetragene Lebenspartnerschaften
Seit dem 01.10.2017 können auch zwei Männer oder zwei Frauen die Ehe miteinander eingehen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, die homosexuellen Lebensgemeinschaften seit dem 01.08.2001 zur Verfügung stand, kann nicht mehr neu begründet werden.
Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten in eine Ehe umgewandelt werden.
Bei Lebenspartnerschaften, die zwischen dem 01.08.2001 und dem 31.12.2004 eingegangen wurden, hat die Umwandlung in eine Ehe größere Auswirkungen als bei Lebenspartnerschaften, die ab dem 01.01.2005 geschlossen wurden.
Der Grund liegt darin, dass zum 01.01.2005 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, mit der die rechtliche Stellung homosexueller Lebenspartner derjenigen von Ehegatten weitgehend angeglichen wurde.
Erfolgt keine Umwandlung in eine Ehe besteht, die Lebenspartnerschaft weiter.