Immobilienkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie sind fast immer Rechtsgeschäfte von erheblicher Bedeutung. Große Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der wertvollste Gegenstand des eigenen Vermögens. Ein gescheiterter Immobilienkaufvertrag wäre eine menschliche und wirtschaftliche Katastrophe.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und das Risiko eines Totalverlusts ausgeschlossen ist, ist gesetzlich die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Dazu bespricht der Notar mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Sie können sich dazu auch unser
Merkblatt "Der Kauf und Verkauf einer Immobilie" herunterladen.
Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb
- eines Bauplatzes,
- eines Ein- oder Mehrfamilienhauses,
- einer Eigentumswohnung oder auch
- eines Erbbaurechts
betreffen.
Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.
Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer. Nähere Informationen enthält unser
Merkblatt "Der Kauf vom Bauträger", das wir Ihnen zum Download anbieten.
Folgende Aspekte müssen zur Absicherung von Käufer und Verkäufer in jedem Immobilienkaufvertrag geregelt werden:
- Fälligkeit des Kaufpreises
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
- Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen
- Gewährleistung für Sachmängel
Der Notar besorgt auch die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragsteile. So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende
Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.